Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P5

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 425/1987 · in Kraft seit 1987-09-03

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1987 teilt mit, welche Staaten ein Änderungsprotokoll zum ICAO-Abkommen ratifiziert haben. Es handelt sich um einen einmaligen, mit der Veröffentlichung vollständig erledigten Informationsakt ohne fortlaufende Rechtswirkung. Sie kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P5 BGBl. Nr. 425/1987 03.09.1987 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. Nr. 425/1987

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 176/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 322/1983) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikationsurkunde: Argentinien 10. Juni 1986 Barbados 23. November 1984

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz