Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee

· V · BGBl. Nr. 13/1987 · in Kraft seit 1987-01-21

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legte 1987 den Trassenverlauf der Anschlussstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn fest. Die Autobahn und die Anschlussstelle sind seit Jahrzehnten gebaut und in Betrieb; der Planungsbeschluss ist vollständig ausgeführt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee StF: BGBl. Nr. 13/1987 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 26.02.2026 10011679 NOR11011944 N9198721705S

Art. 1 ↗ RIS

Die Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee wie folgt bestimmt: Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen einschließlich des geringfügigen Umbaues einer bereits bestehenden Rampe zwischen km 345,860 und km 346,625 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und binden in die bereits bestehende Zu- und Abfahrtsstraße zur B 83 Kärntner Straße ein. Im einzelnen ist der Verlauf dieser Rampen einschließlich der bestehenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Velden/West aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörthersee aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AB 35 214 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Zufahrtsstraße 26.02.2026 10011679 NOR12150770 N9198710089X

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz