Deregulierung, aber richtig

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Eur. Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT"

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 551/1987 · in Kraft seit 1987-11-25

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung ist eine einmalige Bekanntmachung von 1987, die festhielt, welche weiteren Staaten das EUTELSAT-Übereinkommen ratifiziert haben. Mit ihrer Veröffentlichung war sie vollständig erledigt; sie entfaltet keinerlei fortlaufende Rechtswirkung. Sie kann gefahrlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Eur. Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" BGBl. Nr. 551/1987 25.11.1987 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT'' StF: BGBl. Nr. 551/1987

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Französischen Regierung haben nunmehr nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT'' (BGBl. Nr. 350/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 24/1986) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikationsurkunde: Griechenland 26. August 1987 Island 12. Juni 1987 Jugoslawien 30. August 1987 Liechtenstein 4. Feber 1987 Malta 5. Feber 1987 Portugal 17. Dezember 1985

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz