Deregulierung, aber richtig

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Weltpostverein – Drittes Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 453/1987 · in Kraft seit 1987-09-23

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Dritte Zusatzprotokoll zur UPU-Satzung von 1984 wurde durch spätere Zusatzprotokolle und Überarbeitungen des Weltpostvereins abgelöst. Die UPU-Rechtsgrundlagen werden in regelmäßigen UPU-Kongressen aktualisiert; ältere Protokolle verlieren damit ihre eigenständige Bedeutung und sind durch neuere Fassungen ersetzt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Drittes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Hamburg, 27. Juli 1984) StF: BGBl. Nr. 453/1987 (NR: GP XVII RV 15 AB 142 S. 18. BR: AB 3255 S. 487.) Der Nationalrat hat beschlossen: vgl. Präambel Z 2, daher keine weiteren Dokumente e-rk3 Postanweisungsabkommen, Postverwaltung, Postdirektion 26.02.2020 10011662 NOR11011927 N9198714236T

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz