Deregulierung, aber richtig

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Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr – Zusatzprotokoll

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 219/1987 · in Kraft seit 1987-08-01

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Zusatzprotokoll regelt den Binnenschiffsverkehr zwischen Österreich und Deutschland auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Grundsätze. Beide Länder sind heute EU-Mitglieder; der Zugang zu Binnenwasserstraßen und die Bedingungen des Binnenschiffsverkehrs werden seither durch unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen (Mannheimer Rheinschifffahrtsakte, Donauabkommen) geregelt. Ein eigenständiger bilateraler Vertrag erfüllt in diesem Rechtsrahmen keinen zusätzlichen Zweck mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

99/06 See- und Binnenschifffahrt ZUSATZPROTOKOLL zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr StF: BGBl. Nr. 219/1987 (NR: GP XVI RV 953 AB 1010 S. 148. BR: AB 3188 S. 479.) (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag) e-rk3 17.02.2020 10011647 NOR11011912 N9198712001L

Art. 1 ↗ RIS

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland, In der Erwägung, daß die Wirtschaftssysteme beider Länder auf den gleichen Grundsätzen beruhen. In der Erwartung, daß auch weiterhin die Abwicklung des Binnenschiffsverkehrs zwischen beiden Ländern nach marktwirtschaftlichen Kriterien erfolgen wird, In dem Bestreben, die gegenseitige Nutzung ihrer schiffbaren Wasserstraßen durch die Binnenschiffe beider Länder zu fördern sowie die bestmöglichen Voraussetzungen für diese Nutzung durch die beiderseits beteiligten Wirtschaftszweige zu schaffen, sind übereingekommen, zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr, unterzeichnet zu Bonn am 20. November 1985, folgende zusätzliche Bestimmungen zu vereinbaren, die Bestandteile dieses Vertrages sind: 31.01.2020 10011647 NOR12150870 N9198712002L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz