Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebühren
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 136/1986 · in Kraft seit 1986-01-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen regelt die Erhebung von Flugsicherungs-Streckengebühren über Eurocontrol nach dem Kostendeckungsprinzip. Legitime Entgeltregelung für tatsächlich erbrachte Flugsicherungsleistungen.
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