Deregulierung, aber richtig

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Eur. Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“ – Betriebsvereinbarung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 350/1985 · in Kraft seit 1985-09-01

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Betriebsvereinbarung regelte die Rechte und Kapitalbeiträge der EUTELSAT-Unterzeichner (Fernmeldebetreiber). Mit der Umstrukturierung und Privatisierung 2001 (geändertes Übereinkommen) wurde diese Signatar-Ebene abgeschafft; die Vereinbarung ist gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 3 — ARTIKEL 3 ↗ RIS

ARTIKEL 3 (Übertragung von Rechten und Pflichten) Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens und der Betriebsvereinbarung und vorbehaltlich der Anlage A der Betriebsvereinbarung 26.02.2020 10011602 NOR12149746 N9198514468L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz