Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)
· Vertrag – Kenia · BGBl. Nr. 527/1985 · in Kraft seit 1986-01-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Luftverkehrsabkommen mit Kenia; legitime Verkehrsrechte auf Gegenseitigkeit.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Begriffsbestimmungen 1. Für den Zweck dieses Abkommens, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, 2. Der Anhang zu diesem Abkommen bildet einen Bestandteil des Abkommens, und alle Hinweise auf dieses Abkommen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, für den Anhang. 05.09.2019 10011597 NOR12149771 N9198514542L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz