Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Libyen)

· Vertrag – Libyen · BGBl. Nr. 425/1985 · in Kraft seit 1985-08-31

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit einem Drittstaat als Rechtsgrundlage für Flugverbindungen; keine Beschränkung inländischer Freiheiten.

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