Luftverkehrsabkommen (Libyen)
· Vertrag – Libyen · BGBl. Nr. 425/1985 · in Kraft seit 1985-08-31
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Luftverkehrsabkommen mit einem Drittstaat als Rechtsgrundlage für Flugverbindungen; keine Beschränkung inländischer Freiheiten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz