Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 496/1984 · in Kraft seit 1984-12-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der grenzueberschreitende Strassenverkehr zwischen Oesterreich und Rumaenien wird durch unmittelbar geltendes EU-Recht geregelt. Das bilaterale Abkommen samt Genehmigungslogik ist gegenstandslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-30 · 22 §§ im Datensatz