Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Tunesien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

· Vertrag – Tunesien · BGBl. Nr. 107/1984 · in Kraft seit 1984-05-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Personen- und Güterbeförderung auf der Straße mit Tunesien. Das ist eine sinnvolle bilaterale Verkehrsregelung mit einem Nicht-EU-Staat.

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