Deregulierung, aber richtig

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Wohnbauförderungsgesetz 1984

WFG 1984 · BG · BGBl. Nr. 482/1984 · in Kraft seit 1985-01-01

98/01 Wohnbauförderung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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8Freiheitsgewinn
35%Konfidenz

Begründung

Das Wohnbauförderungsgesetz 1984 ist ein altes Bundes-Förderregime; die Wohnbauförderung liegt heute überwiegend bei den Ländern. Empfehlung: prüfen und bereinigen.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT II ↗ RIS

ABSCHNITT II Andere gebührenrechtliche Bestimmungen Artikel I (Anm.: aus BGBl. Nr. 407/1988, zu § 53 Abs. 1 und 2, BGBl. Nr. 482/1984) § 53 Abs. 1 und 2 Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 340/1987, § 42 Abs. 1 und 2 Wohnhaussanierungsgesetz, BGBl. Nr. 483/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 559/1985 und § 13 Abs. 1 Startwohnungsgesetz, BGBl. Nr. 264/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 483/1984, sind nur noch auf jene Fälle anzuwenden, für die die Förderungszusicherung vor dem 1. Jänner 1988 erfolgt ist oder der begünstigte Zweck vor diesem Zeitpunkt nachgewiesen wurde. BGBl. Nr. 482/1984 04.04.2019 10011578 NOR12161771 N9198412036Y

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 20 §§ im Datensatz