Übereinkommen über den Straßenverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 289/1982 · in Kraft seit 2024-04-04
99/01 Straßenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vereinheitlicht grundlegende Verkehrsregeln und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen. Legitime Basis für grenzüberschreitende Mobilität.
Kategorien
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