Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

· Vertrag – Finnland · BGBl. Nr. 451/1981 · in Kraft seit 1981-10-24

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Binnenmarkt VO (EG) 1072/2009 und 1073/2009

Begründung

Bilaterales Straßenverkehrsabkommen mit dem heutigen EU-Mitglied Finnland (1981) samt Genehmigungspflicht und Kontingenten. Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Mitgliedstaaten ist durch EU-Binnenmarktrecht geregelt; das Genehmigungsregime ist überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 3 — II Güterverkehr ↗ RIS

II Güterverkehr Artikel 3 1. Güterbeförderungen im Sinne des Artikels 1 zwischen Gebieten der Vertragsparteien oder im Transit durch ihre Gebiete bedürfen einer Genehmigung. 2. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbaren das Genehmigungskontingent. 12.04.2019 10011531 NOR12148901 N9198143507L

KI-Analyse · 2026-07-30 · 16 §§ im Datensatz