Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter
· Vertrag – Finnland · BGBl. Nr. 451/1981 · in Kraft seit 1981-10-24
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Bilaterales Straßenverkehrsabkommen mit dem heutigen EU-Mitglied Finnland (1981) samt Genehmigungspflicht und Kontingenten. Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Mitgliedstaaten ist durch EU-Binnenmarktrecht geregelt; das Genehmigungsregime ist überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 3 — II Güterverkehr ↗ RIS
II Güterverkehr Artikel 3 1. Güterbeförderungen im Sinne des Artikels 1 zwischen Gebieten der Vertragsparteien oder im Transit durch ihre Gebiete bedürfen einer Genehmigung. 2. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbaren das Genehmigungskontingent. 12.04.2019 10011531 NOR12148901 N9198143507L
KI-Analyse · 2026-07-30 · 16 §§ im Datensatz