Deregulierung, aber richtig

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Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 245/1979 · in Kraft seit 1979-06-13

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1979 meldet, dass die Deutsche Demokratische Republik ab 1958 das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen von 1925 wieder anwendet. Die DDR existiert seit 1990 nicht mehr; das Übereinkommen von 1925 ist durch modernes EU-Binnenschifffahrtsrecht längst überholt. Die Kundmachung ist in jeder Hinsicht gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe BGBl. Nr. 245/1979 13.06.1979 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1979 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll vom 27. November 1925 StF: BGBl. Nr. 245/1979

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Deutsche Demokratische Republik die Wiederanwendung des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll (BGBl. Nr. 258 aus 1927, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/1932) mit Wirkung vom 21. August 1958 erklärt. Das gegenständliche Übereinkommen ist von folgenden Staaten gekündigt worden: Staaten Datum des Einganges der Kündigungen Belgien 9. März 1972 Schweiz 7. Feber 1975 Rumänien 24. Mai 1976 Deutsche Demokratische Republik 31. August 1976 Ungarn 5. Jänner 1978 Niederlande 14. August 1978

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz