Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)
· Vertrag – Korea/R · BGBl. Nr. 249/1979 · in Kraft seit 1979-07-14
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea; legitime Verkehrsrechte auf Gegenseitigkeit.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Für die Anwendung dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nicht etwas anderes erfordert, Der Anhang bildet einen wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Abkommens, und alle Hinweise auf das Abkommen beziehen sich ebenso auf den Anhang, außer es wird etwas anderes festgelegt. 17.03.2025 10011515 NOR40003332
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz