Luftverkehrsabkommen (Syrien)
· Vertrag – Syrien · BGBl. Nr. 610/1978 · in Kraft seit 1978-01-04
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zwischenstaatliches Luftverkehrsabkommen mit Syrien; es ordnet Verkehrsrechte zwischen den Staaten und beschraenkt keine inlaendische Freiheit. Als voelkerrechtliche Bindung mit legitimem verkehrspolitischem Zweck bleibt es erhalten.
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