Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Syrien)

· Vertrag – Syrien · BGBl. Nr. 610/1978 · in Kraft seit 1978-01-04

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zwischenstaatliches Luftverkehrsabkommen mit Syrien; es ordnet Verkehrsrechte zwischen den Staaten und beschraenkt keine inlaendische Freiheit. Als voelkerrechtliche Bindung mit legitimem verkehrspolitischem Zweck bleibt es erhalten.

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