Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Myanmar)

· Vertrag – Myanmar · BGBl. Nr. 330/1978 · in Kraft seit 1977-02-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen von 1978 mit Myanmar (damals Burma) regelt Verkehrsrechte zwischen den Staaten. Trotz des veralteten Staatsnamens besteht der Vertragspartner fort; das Abkommen schränkt inländische Freiheiten nicht ein.

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