Luftverkehrsabkommen (Myanmar)
· Vertrag – Myanmar · BGBl. Nr. 330/1978 · in Kraft seit 1977-02-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen von 1978 mit Myanmar (damals Burma) regelt Verkehrsrechte zwischen den Staaten. Trotz des veralteten Staatsnamens besteht der Vertragspartner fort; das Abkommen schränkt inländische Freiheiten nicht ein.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz