Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Internationaler Fernmeldevertrag (Malaga – Torremolinos 1973) samt Anlagen, Zusatzprotokollen I bis VI und Fakultativem Zusatzprotokoll sowie österreichischen Vorbehalten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 413/1977 · in Kraft seit 1977-05-17

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Internationale Fernmeldevertrag von Malaga-Torremolinos aus 1973 wurde durch zahlreiche spätere ITU-Konventionen abgelöst – beginnend mit Nairobi 1982 über Nice 1989 bis zur aktuellen ITU-Konstitution von 1992 und deren Folgeänderungen. Diese ältere Fassung ist durch die laufend aktualisierten Nachfolgeabkommen vollständig überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, daß es beim Bundesministerium für Verkehr zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten. Internationaler Fernmeldevertrag (Malaga – Torremolinos 1973) samt Anlagen, Zusatzprotokollen I bis VI und Fakultativem Zusatzprotokoll sowie österreichischen Vorbehalten StF: BGBl. Nr. 413/1977 (NR: GP XIV RV 379 AB 479 S. 52. BR AB 1641 S. 361.) Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 1977 Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Mai 1977 hinterlegt; das Vertragswerk ist gemäß seinem Art. 45 Abs. 3 für Österreich am 17. Mai 1977 in Kraft getreten. e-rk3 16.09.2025 10011497 NOR11011762 N9197714234T

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz