Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 529/1977 · in Kraft seit 1977-07-15
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (COLREG) sind grundlegende Sicherheitsregeln des Seeverkehrs. Legitimer Gefahrenabwehrzweck.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz