Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 529/1977 · in Kraft seit 1977-07-15

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (COLREG) sind grundlegende Sicherheitsregeln des Seeverkehrs. Legitimer Gefahrenabwehrzweck.

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