Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Jordanien)

· Vertrag – Jordanien · BGBl. Nr. 375/1977 · in Kraft seit 1977-07-23

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Jordanien regelt Flugrechte. Notwendige Grundlage des Linienluftverkehrs mit einem Drittstaat.

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