Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P6

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 177/1976 · in Kraft seit 1974-12-19

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll ist ein gültiger, weiterhin wirksamer Teil des Chicagoer Abkommens, der die Mitgliederzahl der ICAO-Luftfahrtkommission von zwölf auf fünfzehn erhöhte. Als ratifizierter Staatsvertrag mit fortlaufend wirksamen Bestimmungen dient er einem legitimen Zweck der internationalen Luftfahrtsicherheit und ist beizubehalten.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

StF: BGBl. Nr. 177/1976 (NR: GP XIII RV 537 AB 703 S. 69. BR: AB 947 S. 321.) Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Protokolls wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. September 1973 bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinen Inkrafttretensbestimmungen am 19. Dezember 1974 in Kraft getreten. Dem Protokoll gehören nach den bis zum 1. April 1976 eingelangten Mitteilungen des Generalsekretärs der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation folgende weitere Staaten an: Ägypten, Argentinien, Äthiopien, Australien, Bahrein, Barbados, Belgien, Birma, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Griechenland, Guatemala, Guayana, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Republik Korea, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Libyen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Philippinen

Art. 1 ↗ RIS

DIE VERSAMMLUNG DER INTERNATIONALEN ZIVILLUFTFAHRTORGANISATION, die am 5. Juli 1971 in Wien zu ihrer 18. Tagung ZUSAMMENTRAT, die FESTSTELLTE, daß es der allgemeine Wunsch der Vertragsstaaten ist, die Anzahl der Mitglieder der Luftfahrtkommission zu erhöhen, die es für angebracht ERACHTETE, die Mitgliederzahl dieses Organs von zwölf auf fünfzehn zu erhöhen, und die es für notwendig ERACHTETE, zu diesem Zweck das am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossene Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt zu ändern,

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz