Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage, Protokoll und Schlussakte

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 29/1976 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 56/2010 · in Kraft seit 2010-06-06

99/09 Meteorologie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen errichtet das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF), eine aktive wissenschaftliche Organisation. Reine zwischenstaatliche Zusammenarbeit ohne Freiheitseingriff.

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