Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 473/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den betrieblichen Grenzübergang der Eisenbahnen zwischen Österreich und Italien. Es dient dem laufenden grenzüberschreitenden Bahnbetrieb.
Kategorien
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