Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 473/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den betrieblichen Grenzübergang der Eisenbahnen zwischen Österreich und Italien. Es dient dem laufenden grenzüberschreitenden Bahnbetrieb.

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