Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)
· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 43/1976 · in Kraft seit 1976-01-23
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Vereinbarung ueber den Strassengueterverkehr mit dem Vereinigten Koenigreich; nach dem Brexit ist dieses ein Drittstaat, mit dem bilaterale Verkehrsregelungen legitim und normal sind. Beizubehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 2 — Anwendungsbereich ↗ RIS
ARTIKEL 2 Anwendungsbereich Ein Unternehmer des einen Staates darf, ohne dafür eine Berechtigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des anderen Staates erwerben zu müssen, vorübergehend ein leeres oder beladenes Fahrzeug in das Gebiet des anderen Staates einführen, zum Zweck der Beförderung von Gütern auf der Straße, einschließlich Rückfrachten: 18.04.2025 10011481 NOR12148423 N9197642049L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz