Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 592/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das FAL-Übereinkommen vereinfacht Förmlichkeiten im internationalen Seeverkehr und baut Bürokratie an Grenzen ab. Es wirkt erleichternd, nicht beschränkend.
Kategorien
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