Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Übereinkommen über die Internationale Seeschiffahrtsorganisation

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 464/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen begründet die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), eine aktive UN-Sonderorganisation für Sicherheit und Umweltschutz in der Seeschifffahrt. Kein inländischer Freiheitseingriff.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 79 §§ im Datensatz