Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Türkei)

· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 756/1974 · in Kraft seit 1974-12-20

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen von 1974 regelt die Verkehrsrechte im Flugverkehr mit der Türkei. Es ist weiterhin Rechtsgrundlage für Flugverbindungen mit einem Nicht-EU-Staat.

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