Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 343/1973 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen trägt heute die Rest-Organisation ITSO, die nach der Privatisierung 2001 die öffentlichen Grundprinzipien des Satellitenbetriebs überwacht. Aktive internationale Organisation ohne inländischen Freiheitseingriff.
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