Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Thailand)

· Vertrag – Thailand · BGBl. Nr. 265/1973 · in Kraft seit 1973-06-10

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit Thailand (Nicht-EU); regelt Verkehrsrechte voelkerrechtlich. Bleibt erhalten.

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