Deregulierung, aber richtig

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ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 522/1973 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. RL 2008/68/EG (CELEX 32012L0045) macht das ADR unionsrechtlich verbindlich; kein erkennbares nationales Gold-Plating.

Begründung

Das ADR regelt die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ein klarer Gefahrenabwehrzweck. Die damit verbundenen Pflichten sind verhältnismäßig und unionsrechtlich vorgegeben.

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