ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 522/1973 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ADR regelt die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ein klarer Gefahrenabwehrzweck. Die damit verbundenen Pflichten sind verhältnismäßig und unionsrechtlich vorgegeben.
Kategorien
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