Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 453/1973 · in Kraft seit 1973-10-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber den internationalen Strassenverkehr mit der untergegangenen UdSSR; gegenstandslos, der Verkehr mit Nachfolgestaaten wird durch neuere Abkommen und EU-Recht geregelt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz