Deregulierung, aber richtig

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Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)

· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 453/1973 · in Kraft seit 1973-10-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen ueber den internationalen Strassenverkehr mit der untergegangenen UdSSR; gegenstandslos, der Verkehr mit Nachfolgestaaten wird durch neuere Abkommen und EU-Recht geregelt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz