Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)
· Vertrag – Russische F · BGBl. Nr. 453/1973 · in Kraft seit 1994-03-09
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber den internationalen Strassenverkehr wurde mit der frueheren UdSSR geschlossen und wird von der Russischen Foederation als Nachfolgestaat angewendet. Da Russland kein EU-Mitglied ist, bleibt ein bilateraler Rahmen fuer den Strassenverkehr grundsaetzlich erforderlich; das Regelwerk ist jedoch veraltet.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz