Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Libanon)

· Vertrag – Libanon · BGBl. Nr. 92/1972 · in Kraft seit 1972-03-15

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Luftverkehrsabkommen mit einem Drittstaat sind die Rechtsgrundlage für Flugverbindungen und bleiben notwendig; ein Eingriff in inländische Freiheiten liegt nicht vor.

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