Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 176/1972 · in Kraft seit 1972-04-30

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. UNECE-Regelungen sind in die EU-Typgenehmigung (u.a. VO (EU) 2018/858) integriert; kein eigenständiges nationales Gold-Plating.

Begründung

Die technischen UNECE-Regelungen (Scheinwerfer, Lampen, Rückstrahler u.a.) vereinheitlichen Fahrzeugstandards und ermöglichen gegenseitige Anerkennung. Legitime technische Harmonisierung, in das EU-Typgenehmigungsrecht eingebettet.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 57 §§ im Datensatz