Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 244/1971 · in Kraft seit 1971-07-09

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1971 teilte einmalig mit, welche Staaten ein weiteres ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert haben. Als reine historische Mitteilung ohne normative Wirkung ist sie seit über 50 Jahren gegenstandslos und kann ohne jede Konsequenz aus dem Register gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1 BGBl. Nr. 244/1971 09.07.1971 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Juni 1971 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 14. Juni 1954 StF: BGBl. Nr. 244/1971

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation haben folgende Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 106/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 292/1968) ratifiziert: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Bulgarien 16. Dezember 1969 Mauritius 1. September 1970 Ungarn 30. Oktober 1970

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz