Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1971 · in Kraft seit 1971-07-03

99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen sichert die gegenseitige Anerkennung amtlicher Beschusszeichen für Handfeuerwaffen und erspart doppelte Prüfungen im Handel. Handelserleichternd, keine zusätzliche inländische Belastung.

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