Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1971 · in Kraft seit 1971-07-03
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen sichert die gegenseitige Anerkennung amtlicher Beschusszeichen für Handfeuerwaffen und erspart doppelte Prüfungen im Handel. Handelserleichternd, keine zusätzliche inländische Belastung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz