Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr

· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 86/1970 · in Kraft seit 1970-04-02

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Marktzugang im Straßengüterverkehr zwischen EU-Staaten ist unionsrechtlich geregelt; das bilaterale Abkommen von 1970 mit den Niederlanden ist überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz