Luftverkehrsabkommen (Tunesien)
· Vertrag – Tunesien · BGBl. Nr. 251/1967 · in Kraft seit 1967-05-19
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen regelt die Verkehrsrechte im Flugverkehr mit Tunesien. Es ist weiterhin Rechtsgrundlage für Flugverbindungen mit einem Nicht-EU-Staat.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz