Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Tunesien)

· Vertrag – Tunesien · BGBl. Nr. 251/1967 · in Kraft seit 1967-05-19

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen regelt die Verkehrsrechte im Flugverkehr mit Tunesien. Es ist weiterhin Rechtsgrundlage für Flugverbindungen mit einem Nicht-EU-Staat.

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