Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 204/1966 · in Kraft seit 1966-09-13

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen vereinheitlicht Haftungsregeln bei Zusammenstößen von Binnenschiffen und schafft Rechtssicherheit über Grenzen hinweg. Legitime privatrechtliche Harmonisierung ohne Freiheitseingriff.

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