Weltpostverein – Satzung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 350/1965 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 53/2008 · in Kraft seit 2006-01-01
99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Satzung des Weltpostvereins ist die Grundlage einer aktiven UN-Sonderorganisation und sichert den weltweiten Postverkehr und die Durchgangsfreiheit. Kein inländischer Freiheitseingriff.
Kategorien
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