Deregulierung, aber richtig

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Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 41/1964 · in Kraft seit 1993-01-01

99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit der Tschechoslowakei ueber die Regelung des Grenzueberganges der Eisenbahnen; regelt betriebliche Modalitaeten des grenzueberschreitenden Bahnverkehrs, die weiterhin bilateral abzustimmen sind. Bleibt erhalten.

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