Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 41/1964 · in Kraft seit 1993-01-01
99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen mit der Tschechoslowakei ueber die Regelung des Grenzueberganges der Eisenbahnen; regelt betriebliche Modalitaeten des grenzueberschreitenden Bahnverkehrs, die weiterhin bilateral abzustimmen sind. Bleibt erhalten.
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