Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P2

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 286/1962 · in Kraft seit 1962-07-17

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll von 1961 erhöhte die Anzahl der ICAO-Ratsmitglieder von 21 auf 27. Die Änderung ist seit Jahrzehnten in den konsolidierten Text des Chicagoer Abkommens eingearbeitet; das Ratifikationsdokument hat als Einzeldokument keine eigenständige normative Wirkung mehr. Österreichs Bindung folgt aus dem Stammvertrag; das Dokument kann als separater Eintrag aus dem Register entfernt werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem das Protokoll vom 21. Juni 1961 über eine Abänderung des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, welches also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 7. Juli 1962. Das vorliegende Protokoll ist am 17. Juli 1962 in Kraft getreten. Bisher haben außer Österreich nachstehende Staaten das Protokoll ratifiziert: Australien, Belgien, Ceylon, Dahomey, Dänemark, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Kamerun, Kanada, Kongo (Brazzaville), Republik Korea, Kuwait, Laos, Libanon, Malaiischer Bund, Mali, Mauretanien, Mexiko, Nicaragua, Neus

Art. 1 ↗ RIS

DIE VERSAMMLUNG DER INTERNATIONALEN ZIVILLUFTFAHRTORGANISATION, die am 19. Juni 1961 in Montreal zu ihrer 13. (außerordentlichen) Tagung ZUSAMMENTRAT, die FESTSTELLTE, daß es der allgemeine Wunsch der Vertragsstaaten ist, die Anzahl der Mitglieder des Rates zu erhöhen, die es als angebracht ERACHTETE, sechs zusätzliche Sitze im Rat zu schaffen und demgemäß die Anzahl der Mitglieder von 21 auf 27 zu erhöhen, und die es als notwendig ERACHTETE, zu diesem Zweck das am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossene Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt abzuändern, GENEHMIGTE am 21. Juni 1961 gemäß den Bestimmungen des Artikels 94 (a) des vorgenannten Abkommens folgenden Abänderungsvorschlag zum besagten Abkommen: Im Artikel 50 (a) des Abkommens ist der Ausdruck „21'' zu streichen und durch „27'' zu ersetzen, BESTIMMTE gemäß den Bestimmungen des genannten Artikels 94 (a) des besagten Abkommens, daß der Abänderungsvorschlag in Kraft tritt, nachdem er von 56 Vertragsstaaten ratifiziert worden ist, und BESCHLOSS, daß der Generalsekretär der ICAO ein Protokoll über den oben erwähnten Abänderungsvorschlag und die nachstehenden Bestimmungen in englischer, französischer und spanischer Sp

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz