Luftverkehrsabkommen (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 155/1962 · in Kraft seit 1962-05-11
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 1962 verteilt Verkehrsrechte. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist der Luftverkehr durch den EU-Binnenmarkt geregelt; das Abkommen ist praktisch gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz