Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Spanien)

· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 155/1962 · in Kraft seit 1962-05-11

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 1962 verteilt Verkehrsrechte. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ist der Luftverkehr durch den EU-Binnenmarkt geregelt; das Abkommen ist praktisch gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz