Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 270/1962 · in Kraft seit 1962-08-29
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen befreit vorübergehend eingeführte Busse im internationalen Personenverkehr von Fahrzeugabgaben und beseitigt damit Doppelbelastungen. Es erweitert Freiheit, statt sie einzuschränken.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz