Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 62/1961 · in Kraft seit 1961-03-11
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1961 teilte einmalig mit, dass Sudan und Costa Rica ein weiteres ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert haben. Als reine historische Mitteilung ist sie seit über 60 Jahren gegenstandslos und kann ohne jede Konsequenz aus dem Register gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P1 BGBl. Nr. 62/1961 11.03.1961 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Feber 1961, betreffend die Ratifikation des Protokolls über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch den Sudan und Costa Rica StF: BGBl. Nr. 62/1961
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Sudan 8. April 1960 Costa Rica 5. Juni 1960
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz