Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 61/1961 · in Kraft seit 1961-03-11
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1961 teilte einmalig mit, dass Thailand, Sudan und Costa Rica ein ICAO-Änderungsprotokoll ratifiziert haben. Sie enthält keine Rechtsnorm, sondern ist eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne jede operative Wirkung. Das Dokument kann ohne Konsequenzen gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P BGBl. Nr. 61/1961 11.03.1961 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Feber 1961, betreffend die Ratifikation des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Thailand, den Sudan und Costa Rica StF: BGBl. Nr. 61/1961
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert: Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Thailand 18. Juni 1960 Sudan 8. April 1960 Costa Rica 5. Juni 1960
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz