Warschauer Abkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 286/1961 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 87/2000 · in Kraft seit 1961-12-27
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Multilaterales Abkommen zur Vereinheitlichung der Haftungsregeln im internationalen Luftverkehr; es schafft privatrechtliche Klarheit und schränkt inländische Freiheit nicht ein. Inhaltlich weitgehend durch das Montrealer Übereinkommen 1999 überlagert, aber für Nicht-Montreal-Staaten noch anwendbar.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz