Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 245/1961 · in Kraft seit 1961-08-24
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen von 1961 ueber Lufttuechtigkeitszeugnisse eingefuehrter Luftfahrzeuge; gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen, die den grenzueberschreitenden Luftverkehr erleichtert.
Kategorien
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