Deregulierung, aber richtig

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Personen- und Güterverkehr auf der Straße

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 223/1961 · in Kraft seit 1961-06-14

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Straßenverkehrsabkommen von 1961 wurde mit dem nicht mehr bestehenden Jugoslawien geschlossen. Der grenzüberschreitende Verkehr mit den Nachfolgestaaten ist heute über EU-Recht bzw. neuere Abkommen geregelt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — I. Kraftfahrlinienverkehr ↗ RIS

I. Kraftfahrlinienverkehr Artikel 1 10.10.2022 10011342 NOR12146755 N9196141941L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz