Personen- und Güterverkehr auf der Straße
· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 223/1961 · in Kraft seit 1961-06-14
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Straßenverkehrsabkommen von 1961 wurde mit dem nicht mehr bestehenden Jugoslawien geschlossen. Der grenzüberschreitende Verkehr mit den Nachfolgestaaten ist heute über EU-Recht bzw. neuere Abkommen geregelt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 — I. Kraftfahrlinienverkehr ↗ RIS
I. Kraftfahrlinienverkehr Artikel 1 10.10.2022 10011342 NOR12146755 N9196141941L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz